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RTFC Endbenutzer-Lizenzvertrag
Stand: 22. August 2025
Die jeweils aktuelle Fassung dieses Lizenzvertrags finden Sie unter:
Sie dürfen RTFC auf einem Einzelplatz-PC, einem Client-PC im Netzwerk
oder einem Terminalserver installieren. Die Installation auf einem Fileserver
einschließlich Webservern ist grundsätzlich nicht gestattet. Die einzige
Ausnahme ist die Erstellung einer Kopie des vollständigen Programmpakets
auf einem Netzlaufwerk zum Zwecke der automatischen Distribution ("unattended
Setup") über ein internes Netzwerk.
Wenn mehrere Benutzer mit der Software arbeiten, wird eine persönliche
Lizenz für jeden Anwender benötigt. Dies gilt unabhängig davon, ob die
Nutzung an einem Einzelplatz-PC mit mehreren Benutzerkonten, einem Client-PC
im Netzwerk oder einem Terminalserver erfolgt.
Für Produkte von Dritten, die in dieser Software enthalten sind, können
andere Lizenzbedingungen gelten. Hinweise auf Fremdprodukte finden Sie
im Info-Dialog von RTFC.
Bitte beachten Sie auch die Lizenzbedingungen von SAPI-Stimmen für die
Sprachsynthese. Deren Nutzung ist nur für den privaten Gebrauch kostenfrei
und erfordert eine Zusatzlizenz, sofern damit hergestellte Werke kostenlos
oder gegen Bezahlung weitergegeben bzw. öffentlich zugänglich gemacht
werden. Bitte setzen Sie sich mit dem Hersteller Ihrer Stimmen in Verbindung,
um entsprechende Lizenz-Informationen zu erhalten.
Demo-Version
Wenn Sie keinen gültigen Lizenzschlüssel für RTFC besitzen, können
Sie das Programm als 30-Tage-Demo-Version nutzen. Damit geben wir Ihnen
die Gelegenheit, das Programm zu testen, bevor Sie es kaufen. Die Demo-Version
darf unter keinen Umständen für produktive oder kommerzielle Zwecke genutzt
werden. Wenn Sie sich nach dem Ablauf der Demo-Periode gegen einen Kauf
der Software entscheiden, sind Sie verpflichtet, die Software unverzüglich
von Ihren Computersystemen zu deinstallieren.
Lizenzmodelle
Für den RTFC Braille-Konverter, den RTFC Daisy-Generator und die RTFC
Personal Edition sind keine ermäßigten Zusatzlizenzen erhältlich.
Für die RTFC Professional Edition sind folgende Lizenzmodelle möglich:
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Einzelplatz-Lizenz für einen Arbeitsplatz.
-
Zusatzlizenz für einen weiteren Arbeitsplatz. Setzt eine Einzelplatz-Lizenz
voraus.
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Campus-Lizenz (ab 25 Arbeitsplätzen). Erlaubt die Nutzung von
bis zu 50 Kopien von RTFC an einem Standort des Lizenznehmers einschließlich
Heimbüros seiner Mitarbeiter.
-
District-Lizenz (ab 50 Arbeitsplätzen). Erlaubt die Nutzung
von mehr als 50 Kopien von RTFC an mehreren Standorten des Lizenznehmers
innerhalb eines Landes.
§ 1 Vertragsgegenstand
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Gegenstand des Vertrages sind die Computerprogramme (im Folgenden "Software"
genannt) einschließlich modifizierter Versionen und Updates, die Programmbeschreibungen
und Bedienungsanleitungen sowie alles Begleitmaterial, sei es in gedruckter
oder elektronischer Form.
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Dem Anwender werden Nutzungsrechte an der Software entsprechend den
oben genannten Lizenzmodellen und Bedingungen eingeräumt.
-
Die in der Bedienungsanleitung dargestellte Software entspricht dem
heutigen Stand der Technik. Dipl.-Ing. (FH) W. Hubert (im folgenden
"Lizenzgeber" genannt) macht jedoch darauf aufmerksam, dass
es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software
so herzustellen, dass sie in allen Anwendungsfällen und unter allen
Umständen fehlerfrei arbeitet.
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Der Lizenzgeber stellt die Software lediglich zum Download im Internet
bereit. Er bietet nicht die Installation, Konfiguration, Anpassung
oder Wartung dieser Software auf dem Computer des Anwenders an.
§ 2 Umfang der Benutzung
Der Lizenzgeber gewährt dem Anwender der Software (im folgenden "Lizenznehmer"
genannt) das einfache, nicht exklusive und persönliche Recht, die Software
auf einem einzelnen Computersystem und nur an einem Ort zu benutzen, so
wie dies im folgenden beschrieben wird:
-
Der Lizenznehmer darf die Software herunterladen, an einem Arbeitsplatz
installieren, in den Arbeitsspeicher laden und ausführen.
-
Im Falle einer Mehrplatz-Lizenz darf der Lizenznehmer die vollständige
Software auf ein Netzlaufwerk kopieren, um sie über das Netzwerk für
die Nutzung an mehreren Arbeitsplätzen zu verteilen. Der Hinweis auf
diese Nutzungsbedingungen in der Datei "License.txt" darf dabei
nicht entfernt werden. Jede andere Verwendung der Software auf einem
Server oder in einem Netzwerk ist nicht gestattet.
-
Der Lizenznehmer darf eine Sicherheitskopie der Software anfertigen.
-
Zusätzlich zu der unter Ziffer 2 und 3 erlaubten Kopie darf der Hauptbenutzer
eines Computers, auf dem die Software installiert ist, eine weitere
Kopie der Software für dessen ausschließliche Verwendung auf einem
tragbaren Computer oder auf einem Computer in seinem Heimbüro erstellen.
Die Software darf jedoch auf dem tragbaren Computer oder Heimcomputer
nicht zur selben Zeit verwendet werden wie die Software auf dem Hauptcomputer.
§ 3 Besondere Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt:
-
über den in § 2 genannten Rahmen hinaus Kopien der Software,
ganz oder auszugsweise, auf Datenträgern zu fertigen;
-
die Komponenten der Software zu trennen, um sie an mehr als einem Computer
zu nutzen;
-
die Software abzuändern, zu übersetzen, zu disassemblieren, zu dekompilieren
oder irgend eine Methode des Reverse Engineering darauf anzuwenden;
-
von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche
Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern oder
vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen;
-
die Software an Dritte weiterzugeben, zu vermieten, zu verleasen oder
in irgendeiner anderen Form kommerziell zu verwerten. Dies gilt auch
für Kopien der Software;
-
die Software auf kommerziellen Datenträgern (beispielsweise Sampler-CDs,
Shareware-CDs, als OEM-Version) zu verbreiten, ohne vorher die Genehmigung
des Lizenzgebers einzuholen;
-
Die Software für Hosting-Dienste zu verwenden oder auf einem Webserver
zu installieren, ohne vorher die Genehmigung des Lizenzgebers einzuholen;
-
Schulungs-, Vorab- oder Musterkopien der Software anzufertigen oder
zu übertragen.
-
Wenn es sich bei der Software um ein Update einer vorherigen Version
handelt, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die vorherige
Version verfügen, um das Update verwenden zu dürfen. Alle Updates
werden Ihnen auf der Basis eines Lizenzaustauschs zur Verfügung gestellt.
Sie stimmen zu, dass Sie durch die Verwendung des Updates freiwillig
auf das Recht zur Verwendung der vorherigen Version verzichten. Sie
bestätigen, dass sämtliche Verpflichtungen des Lizenzgebers zur Unterstützung
früherer Versionen der Software nach der Verfügbarkeit des Updates
beendet sind.
§ 4 Inhaber von Rechten
-
Die Software ist durch das Urheberrecht und andere Verträge, sowie
Gesetze und weitere Verordnungen zum Schutz des geistigen Eigentums
geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen
dem Lizenzgeber zu. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode,
die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation
der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen
innerhalb der Software.
-
Der Lizenznehmer erhält das individuelle Nutzungsrecht an der Software
und sämtlichen autorisierten Kopien. Ein Erwerb von Eigentum an der
Software ist damit nicht verbunden. Die Software wird lizenziert und
nicht verkauft.
-
Der Lizenznehmer erhält einen persönlichen Lizenzschlüssel zur Aktivierung
der Software. Er ist damit einverstanden, dass für dessen Berechnung
Name, Vorname, PLZ und Ort erhoben und gespeichert werden. Diese Daten
werden aufgrund vertraglicher Verpflichtungen ggf. auch an Händler
und Lieferanten übermittelt.
-
Der Lizenzgeber behält sich alle Veröffentlichungs-, Übersetzungs-,
Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software
vor. Jegliche Nutzung der Software über den Umfang dieses Vertrags
hinaus bedarf der schriftlichen Genehmigung seitens des Lizenzgebers.
§ 5 Übertragung der Nutzungsrechte
Sie dürfen Ihre Rechte zur Verwendung der Software dauerhaft an eine andere
natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragen,
dass:
-
Sie den Lizenzgeber über die Übertragung der Lizenz informieren,
um einen persönlichen Lizenzschlüssel für den neuen Lizenznehmer
zu erhalten;
-
Sie den vorliegenden Vertrag und die vollständige Software einschließlich
aller Kopien, Updates und früherer Versionen an diese natürliche
oder juristische Person übertragen,
-
Sie keine Kopien, einschließlich Sicherheitskopien und sonstiger Kopien
zurückbehalten und
-
der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen
akzeptiert, nach denen Sie die Softwarelizenz legal erworben haben.
§ 6 Dauer des Vertrages
-
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers
zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn
er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Damit erlischt auch das
Recht zur Verbreitung von Werken, die mit Hilfe dieser Software hergestellt
wurden.
-
Erlischt das Nutzungsrecht, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die
Software auf seinen Computersystemen zu deinstallieren. Er verpflichtet
sich ebenso, alle Kopien der Software, das vollständige schriftliche
Material sowie alle Kopien desselben, einschließlich etwaiger abgeänderter
Exemplare zu vernichten.
§ 7 Gewährleistung
-
Der Lizenzgeber stellt die Software zur Verfügung "wie sie ist".
Es wird keine Gewähr für die vollständige Fehlerfreiheit, Kompatibilität
oder Eignung für einen bestimmten Zweck übernommen, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich vereinbart.
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Bei der Software handelt es sich um Standardsoftware, die für allgemeine
Zwecke entwickelt und bereitgestellt wird und nicht für spezielle
Zwecke eines Anwenders.
-
Der Lizenzgeber und seine Lieferanten können keine Gewährleistung
für die Leistungsfähigkeit der Software oder den damit erzielten
Arbeitsergebnissen übernehmen.
-
Der Lizenzgeber und seine Lieferanten gewähren keine Garantien, Zusicherungen,
Bestimmungen oder Bedingungen (ausdrücklicher oder stillschweigender
Natur, die entweder aus einer Geschäftsbeziehung oder einem Handelsbrauch
entstehen, oder aus gesetzlichen, gewohnheitsrechtlichen oder anderen
Vorschriften abgeleitet werden) hinsichtlich Marktgängigkeit, Rechtsmängelfreiheit,
Integrierbarkeit oder Brauchbarkeit für bestimmte Zwecke, es sei denn,
derartige Garantien, Zusicherungen, Bestimmungen oder Bedingungen sind
gemäß geltendem Recht der jeweiligen Rechtsordnung vorgeschrieben
und können nicht eingeschränkt werden.
§ 8 Haftungsausschluss und -begrenzung
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Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der
Software entstehen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Verhalten des Lizenzgebers.
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Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen
Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
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Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Cyberangriffe
entstehen, sofern die Software nach dem Stand der Technik gegen solche
Angriffe abgesichert wurde und regelmäßig aktualisiert wird.
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Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit bleibt unberührt.
-
Der Nutzer ist verpflichtet, die Software regelmäßig zu aktualisieren
und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu minimieren. Eine
Haftung für Schäden, die durch unterlassene Updates oder unsachgemäße
Nutzung entstehen, ist ausgeschlossen.
-
Soweit die Software Open Source-Komponenten enthält, gelten die jeweiligen
Lizenzbedingungen dieser Komponenten. Eine Haftung für deren Funktionalität
oder Sicherheit wird nicht übernommen.
-
Die Gesamthaftung des Lizenzgebers ist - außer bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit - auf den Betrag begrenzt, den der Nutzer
für die Nutzung der Software innerhalb der letzten 12 Monate gezahlt
hat.
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Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen muss der Lizenznehmer
auf Anfrage einen Kaufnachweis der Software erbringen.
§ 9 Schadensminderungsobliegenheit
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Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er von
den auf seinem Computer befindlichen Daten regelmäßig in ausreichenden
Zeitabständen (in der Regel wöchentlich) Sicherungskopien anzufertigen
hat. Tut er dies nicht, verstößt er gegen seine Schadensminderungsobliegenheit.
Der Lizenzgeber haftet nicht für infolge dieses Verstoßes entstandene
Schäden.
-
Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die
Software nicht in gefährlicher Umgebung einsetzen darf, die fehlerfreien
Betrieb voraussetzt (kritische Infrastruktur und Hoch-Risiko-Umgebungen
wie beispielsweise Betrieb von Kernkraft-Einrichtungen, Waffensysteme,
Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssysteme oder lebenserhaltende
Maschinen). Tut er dies dennoch, verstößt er gegen seine Schadensminderungsobliegenheit.
Der Lizenzgeber haftet nicht für infolge dieses Verstoßes entstandene
Schäden.
§ 10 Vertragsänderungen und Abwehrklausel
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Diese Nutzungsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung,
wie sie im Internet unter www.rtfc.de
veröffentlicht wurden.
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Diese Nutzungsbedingungen werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der
Lizenznehmer anderslautende Vertragsbedingungen hat, auch wenn der
Lizenzgeber im Einzelfall nicht widerspricht.
§ 11 Rechtswahl und Erfüllungsort
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Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, einschließlich
des Deliktsrechts, findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
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Gerichtsstand ist Leonberg in der Bundesrepublik Deutschland.
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Alle Fragen bezüglich der Gültigkeit, der Auslegung sowie der Erfüllung
der Vertragsinhalte sollen am Gerichtsstand des Lizenzgebers geklärt
werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
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Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen
der Schriftform.
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung
ist nach Möglichkeit durch eine zulässige, im wirtschaftlichen ihr
gleichkommende zu ersetzen.
Sollten Sie Fragen zu diesem Vertrag haben, wenden Sie sich bitte an:
Dipl.-Ing. (FH) W. Hubert
Aichinger Str. 31
D-71277 Rutesheim
Germany
Erstellt: 23.01.2011 14:00 Aktualisiert: 15.09.2025 09:00
Autor: Dipl.-Ing. (FH) W. Hubert
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