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RTFC Endbenutzer-Lizenzvertrag

 

Stand: 22. August 2025

Die jeweils aktuelle Fassung dieses Lizenzvertrags finden Sie unter:
[Internet] https://www.rtfc.de/license.html

Sie dürfen RTFC auf einem Einzelplatz-PC, einem Client-PC im Netzwerk oder einem Terminalserver installieren. Die Installation auf einem Fileserver einschließlich Webservern ist grundsätzlich nicht gestattet. Die einzige Ausnahme ist die Erstellung einer Kopie des vollständigen Programmpakets auf einem Netzlaufwerk zum Zwecke der automatischen Distribution ("unattended Setup") über ein internes Netzwerk.

Wenn mehrere Benutzer mit der Software arbeiten, wird eine persönliche Lizenz für jeden Anwender benötigt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzung an einem Einzelplatz-PC mit mehreren Benutzerkonten, einem Client-PC im Netzwerk oder einem Terminalserver erfolgt.

Für Produkte von Dritten, die in dieser Software enthalten sind, können andere Lizenzbedingungen gelten. Hinweise auf Fremdprodukte finden Sie im Info-Dialog von RTFC.

Bitte beachten Sie auch die Lizenzbedingungen von SAPI-Stimmen für die Sprachsynthese. Deren Nutzung ist nur für den privaten Gebrauch kostenfrei und erfordert eine Zusatzlizenz, sofern damit hergestellte Werke kostenlos oder gegen Bezahlung weitergegeben bzw. öffentlich zugänglich gemacht werden. Bitte setzen Sie sich mit dem Hersteller Ihrer Stimmen in Verbindung, um entsprechende Lizenz-Informationen zu erhalten.

Demo-Version

Wenn Sie keinen gültigen Lizenzschlüssel für RTFC besitzen, können Sie das Programm als 30-Tage-Demo-Version nutzen. Damit geben wir Ihnen die Gelegenheit, das Programm zu testen, bevor Sie es kaufen. Die Demo-Version darf unter keinen Umständen für produktive oder kommerzielle Zwecke genutzt werden. Wenn Sie sich nach dem Ablauf der Demo-Periode gegen einen Kauf der Software entscheiden, sind Sie verpflichtet, die Software unverzüglich von Ihren Computersystemen zu deinstallieren.

Lizenzmodelle

Für den RTFC Braille-Konverter, den RTFC Daisy-Generator und die RTFC Personal Edition sind keine ermäßigten Zusatzlizenzen erhältlich.

Für die RTFC Professional Edition sind folgende Lizenzmodelle möglich:

  1. Einzelplatz-Lizenz für einen Arbeitsplatz.
  2. Zusatzlizenz für einen weiteren Arbeitsplatz. Setzt eine Einzelplatz-Lizenz voraus.
  3. Campus-Lizenz (ab 25 Arbeitsplätzen). Erlaubt die Nutzung von bis zu 50 Kopien von RTFC an einem Standort des Lizenznehmers einschließlich Heimbüros seiner Mitarbeiter.
  4. District-Lizenz (ab 50 Arbeitsplätzen). Erlaubt die Nutzung von mehr als 50 Kopien von RTFC an mehreren Standorten des Lizenznehmers innerhalb eines Landes.
 
 

§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages sind die Computerprogramme (im Folgenden "Software" genannt) einschließlich modifizierter Versionen und Updates, die Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen sowie alles Begleitmaterial, sei es in gedruckter oder elektronischer Form.
  2. Dem Anwender werden Nutzungsrechte an der Software entsprechend den oben genannten Lizenzmodellen und Bedingungen eingeräumt.
  3. Die in der Bedienungsanleitung dargestellte Software entspricht dem heutigen Stand der Technik. Dipl.-Ing. (FH) W. Hubert (im folgenden "Lizenzgeber" genannt) macht jedoch darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so herzustellen, dass sie in allen Anwendungsfällen und unter allen Umständen fehlerfrei arbeitet.
  4. Der Lizenzgeber stellt die Software lediglich zum Download im Internet bereit. Er bietet nicht die Installation, Konfiguration, Anpassung oder Wartung dieser Software auf dem Computer des Anwenders an.

§ 2 Umfang der Benutzung

Der Lizenzgeber gewährt dem Anwender der Software (im folgenden "Lizenznehmer" genannt) das einfache, nicht exklusive und persönliche Recht, die Software auf einem einzelnen Computersystem und nur an einem Ort zu benutzen, so wie dies im folgenden beschrieben wird:

  1. Der Lizenznehmer darf die Software herunterladen, an einem Arbeitsplatz installieren, in den Arbeitsspeicher laden und ausführen.
  2. Im Falle einer Mehrplatz-Lizenz darf der Lizenznehmer die vollständige Software auf ein Netzlaufwerk kopieren, um sie über das Netzwerk für die Nutzung an mehreren Arbeitsplätzen zu verteilen. Der Hinweis auf diese Nutzungsbedingungen in der Datei "License.txt" darf dabei nicht entfernt werden. Jede andere Verwendung der Software auf einem Server oder in einem Netzwerk ist nicht gestattet.
  3. Der Lizenznehmer darf eine Sicherheitskopie der Software anfertigen.
  4. Zusätzlich zu der unter Ziffer 2 und 3 erlaubten Kopie darf der Hauptbenutzer eines Computers, auf dem die Software installiert ist, eine weitere Kopie der Software für dessen ausschließliche Verwendung auf einem tragbaren Computer oder auf einem Computer in seinem Heimbüro erstellen. Die Software darf jedoch auf dem tragbaren Computer oder Heimcomputer nicht zur selben Zeit verwendet werden wie die Software auf dem Hauptcomputer.

§ 3 Besondere Beschränkungen

Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt:

  1. über den in § 2 genannten Rahmen hinaus Kopien der Software, ganz oder auszugsweise, auf Datenträgern zu fertigen;
  2. die Komponenten der Software zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu nutzen;
  3. die Software abzuändern, zu übersetzen, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder irgend eine Methode des Reverse Engineering darauf anzuwenden;
  4. von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen;
  5. die Software an Dritte weiterzugeben, zu vermieten, zu verleasen oder in irgendeiner anderen Form kommerziell zu verwerten. Dies gilt auch für Kopien der Software;
  6. die Software auf kommerziellen Datenträgern (beispielsweise Sampler-CDs, Shareware-CDs, als OEM-Version) zu verbreiten, ohne vorher die Genehmigung des Lizenzgebers einzuholen;
  7. Die Software für Hosting-Dienste zu verwenden oder auf einem Webserver zu installieren, ohne vorher die Genehmigung des Lizenzgebers einzuholen;
  8. Schulungs-, Vorab- oder Musterkopien der Software anzufertigen oder zu übertragen.
  9. Wenn es sich bei der Software um ein Update einer vorherigen Version handelt, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die vorherige Version verfügen, um das Update verwenden zu dürfen. Alle Updates werden Ihnen auf der Basis eines Lizenzaustauschs zur Verfügung gestellt. Sie stimmen zu, dass Sie durch die Verwendung des Updates freiwillig auf das Recht zur Verwendung der vorherigen Version verzichten. Sie bestätigen, dass sämtliche Verpflichtungen des Lizenzgebers zur Unterstützung früherer Versionen der Software nach der Verfügbarkeit des Updates beendet sind.

§ 4 Inhaber von Rechten

  1. Die Software ist durch das Urheberrecht und andere Verträge, sowie Gesetze und weitere Verordnungen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen dem Lizenzgeber zu. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software.
  2. Der Lizenznehmer erhält das individuelle Nutzungsrecht an der Software und sämtlichen autorisierten Kopien. Ein Erwerb von Eigentum an der Software ist damit nicht verbunden. Die Software wird lizenziert und nicht verkauft.
  3. Der Lizenznehmer erhält einen persönlichen Lizenzschlüssel zur Aktivierung der Software. Er ist damit einverstanden, dass für dessen Berechnung Name, Vorname, PLZ und Ort erhoben und gespeichert werden. Diese Daten werden aufgrund vertraglicher Verpflichtungen ggf. auch an Händler und Lieferanten übermittelt.
  4. Der Lizenzgeber behält sich alle Veröffentlichungs-, Übersetzungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor. Jegliche Nutzung der Software über den Umfang dieses Vertrags hinaus bedarf der schriftlichen Genehmigung seitens des Lizenzgebers.

§ 5 Übertragung der Nutzungsrechte

Sie dürfen Ihre Rechte zur Verwendung der Software dauerhaft an eine andere natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragen, dass:

  1. Sie den Lizenzgeber über die Übertragung der Lizenz informieren, um einen persönlichen Lizenzschlüssel für den neuen Lizenznehmer zu erhalten;
  2. Sie den vorliegenden Vertrag und die vollständige Software einschließlich aller Kopien, Updates und früherer Versionen an diese natürliche oder juristische Person übertragen,
  3. Sie keine Kopien, einschließlich Sicherheitskopien und sonstiger Kopien zurückbehalten und
  4. der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen Sie die Softwarelizenz legal erworben haben.

§ 6 Dauer des Vertrages

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Damit erlischt auch das Recht zur Verbreitung von Werken, die mit Hilfe dieser Software hergestellt wurden.
  2. Erlischt das Nutzungsrecht, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software auf seinen Computersystemen zu deinstallieren. Er verpflichtet sich ebenso, alle Kopien der Software, das vollständige schriftliche Material sowie alle Kopien desselben, einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare zu vernichten.

§ 7 Gewährleistung

  1. Der Lizenzgeber stellt die Software zur Verfügung "wie sie ist". Es wird keine Gewähr für die vollständige Fehlerfreiheit, Kompatibilität oder Eignung für einen bestimmten Zweck übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  2. Bei der Software handelt es sich um Standardsoftware, die für allgemeine Zwecke entwickelt und bereitgestellt wird und nicht für spezielle Zwecke eines Anwenders.
  3. Der Lizenzgeber und seine Lieferanten können keine Gewährleistung für die Leistungsfähigkeit der Software oder den damit erzielten Arbeitsergebnissen übernehmen.
  4. Der Lizenzgeber und seine Lieferanten gewähren keine Garantien, Zusicherungen, Bestimmungen oder Bedingungen (ausdrücklicher oder stillschweigender Natur, die entweder aus einer Geschäftsbeziehung oder einem Handelsbrauch entstehen, oder aus gesetzlichen, gewohnheitsrechtlichen oder anderen Vorschriften abgeleitet werden) hinsichtlich Marktgängigkeit, Rechtsmängelfreiheit, Integrierbarkeit oder Brauchbarkeit für bestimmte Zwecke, es sei denn, derartige Garantien, Zusicherungen, Bestimmungen oder Bedingungen sind gemäß geltendem Recht der jeweiligen Rechtsordnung vorgeschrieben und können nicht eingeschränkt werden.

§ 8 Haftungsausschluss und -begrenzung

  1. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Software entstehen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Lizenzgebers.
  2. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Cyberangriffe entstehen, sofern die Software nach dem Stand der Technik gegen solche Angriffe abgesichert wurde und regelmäßig aktualisiert wird.
  4. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
  5. Der Nutzer ist verpflichtet, die Software regelmäßig zu aktualisieren und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Risiken zu minimieren. Eine Haftung für Schäden, die durch unterlassene Updates oder unsachgemäße Nutzung entstehen, ist ausgeschlossen.
  6. Soweit die Software Open Source-Komponenten enthält, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Komponenten. Eine Haftung für deren Funktionalität oder Sicherheit wird nicht übernommen.
  7. Die Gesamthaftung des Lizenzgebers ist - außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - auf den Betrag begrenzt, den der Nutzer für die Nutzung der Software innerhalb der letzten 12 Monate gezahlt hat.
  8. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen muss der Lizenznehmer auf Anfrage einen Kaufnachweis der Software erbringen.

§ 9 Schadensminderungsobliegenheit

  1. Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er von den auf seinem Computer befindlichen Daten regelmäßig in ausreichenden Zeitabständen (in der Regel wöchentlich) Sicherungskopien anzufertigen hat. Tut er dies nicht, verstößt er gegen seine Schadensminderungsobliegenheit. Der Lizenzgeber haftet nicht für infolge dieses Verstoßes entstandene Schäden.
  2. Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die Software nicht in gefährlicher Umgebung einsetzen darf, die fehlerfreien Betrieb voraussetzt (kritische Infrastruktur und Hoch-Risiko-Umgebungen wie beispielsweise Betrieb von Kernkraft-Einrichtungen, Waffensysteme, Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssysteme oder lebenserhaltende Maschinen). Tut er dies dennoch, verstößt er gegen seine Schadensminderungsobliegenheit. Der Lizenzgeber haftet nicht für infolge dieses Verstoßes entstandene Schäden.

§ 10 Vertragsänderungen und Abwehrklausel

  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung, wie sie im Internet unter [Internet] www.rtfc.de veröffentlicht wurden.
  2. Diese Nutzungsbedingungen werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Lizenznehmer anderslautende Vertragsbedingungen hat, auch wenn der Lizenzgeber im Einzelfall nicht widerspricht.

§ 11 Rechtswahl und Erfüllungsort

  1. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, einschließlich des Deliktsrechts, findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Gerichtsstand ist Leonberg in der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Alle Fragen bezüglich der Gültigkeit, der Auslegung sowie der Erfüllung der Vertragsinhalte sollen am Gerichtsstand des Lizenzgebers geklärt werden.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung ist nach Möglichkeit durch eine zulässige, im wirtschaftlichen ihr gleichkommende zu ersetzen.

Sollten Sie Fragen zu diesem Vertrag haben, wenden Sie sich bitte an:

Dipl.-Ing. (FH) W. Hubert
Aichinger Str. 31
D-71277 Rutesheim
Germany
E-Mail: [E-Mail] kontakt@rtfc.de
Internet: [Internet] https://www.rtfc.de

Erstellt: 23.01.2011 14:00   Aktualisiert: 15.09.2025 09:00
Autor: Dipl.-Ing. (FH) W. Hubert
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